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Unsere Hafenordnung

  1. Der von unserem Hafenkapitän, oder einem beauftragten Clubmitglied zugewiesene Liegeplatz, ist im Wasser und auf dem Steg sauber und abfallfrei zu halten. Verunreinigungen sind vom Verursacher unverzüglich auf eigene Kostenzu beseitigen.
  2. Der Benutzer unserer Anlagen wird gebeten, Verschmutzungen im Wasser, auf dem Steg, oder in der Cubanlage, dem Hafenkapitän, oder dessenVertreter zu melden.
  3. Für die Beseitigung von Bordmüll (Hausmüll) ist ein Müllcontainer auf dem hinteren Gelände/Parkplatz neben dem grünen Gebäude (Lagercontainer)aufgestellt.Restmüll, Altglas und Papier müssen getrennt entsorgt werden.Ihren Biomüll können Sie zwischen Lagercontainer und Hauswand  auf dem Kompost entsorgen.
  4. Die Entsorgung von Sondermüll, z. B. Altöl, verbrauchten Bootsbatterien, Farbreste, etc. ist zur Zeit in unserer Anlage nicht möglich. Auf keinen Fall darf hierfür der Müllcontainer benutzt werden.
  5. Bordtoiletten mit direktem Auslass, dürfen im gesamten Hafenbecken nicht benutzt werden. Suchen Sie bitte die WC-Anlagen in unserem Clubhaus auf.
  6. Fäkalientanks können Sie nur bei den dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen entleeren. //Dieses ist in unserer Anlage nicht möglich
  7. Der Inhalt von Chemietoiletten darf nicht in das Hafenbecken geleitet werden! Im Notfall kann die Entleerung in der WC-Anlage in den Gästetoiletten erfolgen.
  8. Es ist auf äußerste Sauberkeit zu achten; evtl. Verunreinigungen sind sofort zu beseitigen!
  9. Achten Sie bitte besonders darauf, dass sich keine ölhaltigen Substanzen in der Bilge befinden. Ansonsten ist der automatische Betrieb von Bilgenpumpen untersagt!
  10. Reparturarbeiten, die mit erheblicher Schmutzabdrift ins Hafenwasser, oder ins Erdreich verbunden sein können, dürfen auf dem Clubgeländer nicht durchgeführt werden. Bei Wartungsarbeiten, z. B. Ölwechsel, muss unbedingt sichergestellt sein, dass keine unerlaubten Rückstände ins Wasser, oder ins Erdreich gelangen!
  11. Beim Betanken der Boote ist unbedingt darauf zu achten, dass keine Kraftstoffe in die Hafenanlage gelangen.
  12. Beim Reinigen der Boote sollte auf chemische Zusätze verzichtet werden. Erlaubt sind nur solche Mittel, die als umweltverträglich zugelassen sind. Dabei ist die sparsame Verwendung von Trinkwasser nur unseren Mitgliedern gestattet.
  13. Generell gilt: Es sind nur die als umweltverträglich zugelassenen Werkstoffe zu verwenden!
  14. Hunde sind nach Möglichkeit an der Leine zu führen. Verunreinigungen durch Tiere sind vom Besitzer in der Kompostieranlage zu entsorgen!
  15. Ab 23:00 Uhr bitten wir um Ruhe auf dem Hafengelände!

Satzordnung seit 2014, der Vorstand